ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Werkvertrag ergeben.

1.2. Der Auftragnehmer ist die Gesellschaft Create Space s.r.o, mit Sitz in Bartalosová 699/1, 045 01, Moldava nad Bodvou, Slowakei, IdNr. (IČO): 52807711, Steuernummer (DIČ): 2121146643, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Košice-Okolie, Abteilung: Sro, Einlage Nr.: 830-21577, E-Mail: info@createspace.sk (im Folgenden „Auftragnehmer“).

1.3. Der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Werkvertrag abschließt, dessen Gegenstand die Ausarbeitung eines Architekturentwurfs, die Tischlerproduktion von Maßmöbeln, die Montage oder eine andere Form der schlüsselfertigen Realisierung von Innenräumen ist (im Folgenden „Auftraggeber“).

2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Gegenstand der Leistung ist die Herstellung des Werkes nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers, was insbesondere, aber nicht ausschließlich umfasst: Architekturstudie, Projektdokumentation, handwerkliche Möbelherstellung in der eigenen Tischlerwerkstatt des Auftragnehmers, Lieferung und Montage von Materialien, bauliche Anpassungen und Koordination der Partnerberufe.

2.2. Der Werkvertrag kommt auf der Grundlage der schriftlichen (auch elektronischen) Genehmigung des Preisangebots durch den Auftraggeber und der Zahlung der ersten Vorschussrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen zustande.

3. URHEBERRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM

3.1. Architekturstudien, Designentwürfe, Visualisierungen und Zeichnungsdokumentationen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Gesetzes Nr. 185/2015 Slg. Urheberrechtsgesetz.

3.2. Der Auftraggeber erhält eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Architekturentwurfs ausschließlich für den Zweck einer konkreten Realisierung des Werkes am vereinbarten Ort, und zwar erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werkpreises.

3.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers (Auftragnehmers) ist es untersagt, das Werk oder Teile davon zu vervielfältigen, öffentlich zu verbreiten, zu bearbeiten oder die Projektdokumentation Dritten zum Zwecke der Realisierung durch einen anderen Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

4. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Der Preis für das Werk wird individuell auf der Grundlage eines genehmigten Preisangebots festgelegt, das spezifische Anforderungen an Materialien, Details und den Aufwand der handwerklichen Verarbeitung berücksichtigt.

4.2. Aufgrund des maßgeschneiderten Charakters des Werkes stellt der Auftragnehmer in der Regel in folgenden Phasen in Rechnung (sofern im Vertrag nicht anders vereinbart):

  1. a) Eine Anzahlung in Höhe von 50 – 70 % des Material- und Produktionspreises vor Beginn der Produktion in der Tischlerwerkstatt und der Bestellung von Waren Dritter.
  2. b) Zuzahlung des restlichen Teils des Werkpreises nach dessen protokollarischer Übergabe und Übernahme.

5. REALISIERUNG DES WERKES UND SUBAUFTRÄGE

5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertragsgegenstandes die Dienstleistungen und Kapazitäten Dritter – seiner Subunternehmer und Partner-Bau- oder Handwerksunternehmen – in Anspruch zu nehmen. Für das Ergebnis ihrer Arbeit haftet der Auftragnehmer so, als hätte er das Werk selbst realisiert.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bauliche Vorbereitung des Raumes für die Montage und Realisierung gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers sicherzustellen. Im Falle eines Verzugs des Auftraggebers mit der Vorbereitung des Raumes verlängert sich die Frist für die Lieferung des Werkes durch den Auftragnehmer angemessen.

6. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME DES WERKES

6.1. Das Werk gilt als übergeben mit dem Moment der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch beide Vertragsparteien am Ort der Realisierung.

6.2. Geringfügige Mängel und Unfertigkeiten, die für sich allein oder in Verbindung mit anderen die übliche, sichere und funktionelle Nutzung des Werkes nicht behindern, sind kein Grund für die Verweigerung der Übernahme des Werkes durch den Auftraggeber. Diese Mängel werden im Übergabeprotokoll mit Festlegung einer Frist für deren Beseitigung durch den Auftragnehmer festgehalten.

6.3. Die Gefahr von Schäden am Werk geht am Tag der physischen Übernahme des Werkes auf den Auftraggeber über, oder an dem Tag, an dem der Auftraggeber das Werk grundlos zu übernehmen verweigert hat.

7. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

7.1. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenstand des Vertrages die Herstellung eines Werkes nach Maß und von Waren nach den besonderen Anforderungen des Auftraggebers ist (Architekturentwurf, auf Maß geschnittenes Material, atypische Tischlerproduktion), kann der Auftraggeber (auch wenn er Verbraucher ist) gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c) des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. nicht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen frei vom Vertrag zurücktreten, wenn bereits mit der Erfüllung des Werkes begonnen wurde.

7.2. Wenn der Auftraggeber auf einer Stornierung der Bestellung/des Vertrages während der Realisierung besteht, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle nachweislich aufgewendeten Kosten (z.B. eingekauftes Material, für den Entwurf aufgewendete Stunden, gearbeitete Zeit in der Tischlerwerkstatt) bis zur Höhe des vollen Preises des vereinbarten Werkes zu ersetzen.

8. GARANTIE UND REKLAMATIONEN

8.1. Der Auftragnehmer gewährt für das hergestellte Werk eine Garantie. Die Dauer der Garantiezeit variiert je nach Art der Lieferung:

  1. a) Für Bauarbeiten gilt die Garantiezeit gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (standardmäßig 3 Jahre, sofern nicht anders vereinbart).
  2. b) Für gelieferte Tischler- und Möbelprodukte beträgt die Garantiezeit 24 Monate.
  3. c) Für Haushaltsgeräte, Leuchten und andere elektronische oder Serienwaren Dritter gilt die von deren Hersteller festgelegte Garantiezeit.

8.2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, mechanische Beschädigung durch den Auftraggeber, unzureichende Wartung oder Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen der Umgebung entstanden sind, die für die gegebenen Materialien nicht geeignet sind (insbesondere Massivholz und Furnier).

9. DATENSCHUTZ

9.1. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden in Übereinstimmung mit der Verordnung des EP und des Rates (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 18/2018 Z. z. über den Datenschutz ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Werkvertrags, der Rechnungsstellung und der Kommunikation verarbeitet.

9.2. Der Auftragnehmer stellt die Daten Dritten nur im unbedingt erforderlichen Umfang zur Verfügung (z. B. Transportunternehmen, Partnersubunternehmer, die direkt an der Realisierung beteiligt sind).

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Rechtsbeziehungen, die nicht ausdrücklich durch diese AGB oder den Werkvertrag geregelt sind, richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (bei B2B-Beziehungen) oder des Bürgerlichen Gesetzbuches und der damit verbundenen Verbraucherschutzvorschriften (bei B2C-Beziehungen).

10.2. Diese AGB treten am Tag ihrer Veröffentlichung oder Beifügung zum Preisangebot / Werkvertrag in Kraft und werden wirksam